Der Mietwert basiert auf Erfahrungszahlen sowie Vergleichsmieten von ähnlichen Objekten im Quartier / in der Region u.a. unter Berücksichtigung der Lage, des Alters, des Zustandes und des aktuellen Ausbaus.
Eine eventuelle Mietzinsanpassung muss unbedingt im Rahmen des Gesetzes ausgeführt werden. Eine Mietzinsberechnung genügt nicht, um eine Mietzinsanpassung durchzusetzen.
Mit meiner langjährigen Erfahrung sowie einer Besichtigung vor Ort kann der erzielbare Mietzins berechnet werden.